Dienstag, 19. März 2024
Hebammenhilfe

Jede schwangere Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit und kann unmittelbar ( ohne Überweisung ) mit ihr in Kontakt treten.

Hebammen bieten ihnen während der Schwangerschaft, Geburt und in der Wochenbettzeit eine umfassende und ganzheitliche Betreuung an und unterstützen sie auf Wunsch während der gesamten Stillzeit.

Hebammenhilfe wird über die Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten vollständig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.

Private Krankenversicherungen haben einen unterschiedlichen Leistungskatalog. Daher ist es sinnvoll, sich die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.